Nachhaltige Mobilität als Benefit

Was Betriebe ihren Mitarbeitenden bieten können

Wie kommen Mitarbeitende zur Arbeit? Gerade für Hotels und Gastronomiebetriebe ist diese Frage relevant: Schichtzeiten, saisonale Beschäftigung und teilweise lange Arbeitswege machen die Organisation der Mitarbeitermobilität zu einer besonderen Herausforderung. Gleichzeitig kann ein attraktives Mobilitätsangebot ein zusätzlicher Benefit sein – und dazu beitragen, Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden.

 

 

Ein durchdachtes Mobilitätskonzept muss dabei nicht kompliziert sein. Es kann verschiedene Angebote miteinander verbinden: öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußmobilität, Elektromobilität, Fahrgemeinschaften oder Carsharing.

 

 

Öffis als einfacher Einstieg

Eine vergleichsweise einfache Möglichkeit ist, Abonnements für den öffentlichen Personennahverkehr zu übernehmen oder zu bezuschussen. Betriebe können die Kosten beispielsweise teilweise oder vollständig übernehmen. Möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen etwa eine Rückerstattung über den Lohnstreifen, ein Vouchersystem in Zusammenarbeit mit der STA oder die direkte Bereitstellung eines südtirolmobil Fix365 Passes.

 

Interessant: Solche Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, ohne bei den Mitarbeitenden steuerpflichtiges Einkommen auszulösen. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung – beispielsweise, ob das Angebot der gesamten Belegschaft oder bestimmten Mitarbeiterkategorien zur Verfügung steht.

 

Vom persönlichen Mobilitätsangebot zu unterscheiden ist der Business Pass. Er ist nicht an eine einzelne Person gebunden, wird direkt dem Betrieb verrechnet und eignet sich daher insbesondere für Dienstreisen und betriebliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

 

Auch Fahrräder können zum Benefit werden

Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt, braucht vor allem eines: gute Rahmenbedingungen. Sichere Fahrradabstellplätze oder eine kleine betriebliche Fahrradwerkstatt können bereits einen Unterschied machen. Auch Fahrräder und E-Bikes können Teil eines betrieblichen Welfare-Angebots sein. Werden sie Mitarbeitenden beispielsweise auch zur privaten Nutzung überlassen, hängt die steuerliche Behandlung von der konkreten Gestaltung ab.

 

Eine Entscheidung der Agentur der Einnahmen aus dem Jahr 2022 zeigt, dass bei entsprechendem Welfare-Konzept Gestaltungsspielraum besteht. In dem konkreten Fall wurde die Bereitstellung von Elektro- und herkömmlichen Fahrrädern anerkannt. Die Fahrräder konnten sowohl für den Arbeitsweg als auch in der Freizeit genutzt werden.

 

 

Mobilität als Teil der Unternehmenskultur

Besonders interessant kann es sein, Mitarbeitenden nicht nur eine einzelne Lösung anzubieten, sondern mehrere Möglichkeiten zur Auswahl zu stellen. Denn nicht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat dieselben Bedürfnisse.

Ein guter Zeitpunkt, nachhaltige Mobilität anzubieten, ist bereits der Einstieg in den Betrieb. Ein Welcome Package, das beispielsweise die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr im ersten Beschäftigungsmonat übernimmt, kann dazu ein unkomplizierter Anreiz sein.

Nachhaltige Mobilität wird damit vom reinen Umweltaspekt zu einem konkreten Mitarbeiter-Benefit – und kann gleichzeitig einen Beitrag dazu leisten, die Mobilität im Betrieb neu zu denken.

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