Künstliche Intelligenz an der Rezeption
CR:IS - Der erste virtuelle Hotelmitarbeiter läutet eine neue Ära ein
Alle Welt spricht davon – doch noch ist nicht überall klar, was künstliche Intelligenz leistet und welche Potenziale es auszuschöpfen gilt. Fest steht, dass KI insbesondere in der Hotellerie eine Reihe von Chancen und Wettbewerbsvorteilen mit sich bringt. Dabei geht es niemals darum, den so wichtigen menschlichen Kontakt oder humane Ressourcen zu ersetzen, sondern darum, sie sinnvoll und gewinnbringend zu unterstützen.
Möglichkeiten und Grenzen der KI
Der erste Schritt hin zu einem erfolgreichen Umgang mit KI ist, sie nicht als Bedrohung wahrzunehmen, sondern als Zusatzinstrument, um wiederkehrende Aufgaben abzugeben, effizienter zu arbeiten und besser zu verkaufen. Künstliche Intelligenz ist die Zukunft, die bereits begonnen hat. Wer jetzt lernt, sie in den Arbeitsalltag zu integrieren, bleibt wettbewerbsfähig und kann die Performance steigern. Dabei ist es wichtig, den Kompetenzbereich künstlicher Intelligenz klar abzustecken und realistisch einzuschätzen, wo die Möglichkeiten und Grenzen liegen. Beispielsweise können Chatbots Fragen von (potenziellen) Gästen präzise beantworten, aber nur, wenn sie genügend Informationen und die richtigen Anweisungen von menschlichen Mitarbeitern erhalten.
Der einfachste Weg, um in die Welt der KI einzusteigen, ist über eine Software.
Diese hat die „Rolle“ und Funktionsweisen bereits festgelegt und liefert sofort Ergebnisse im Bereich
Effizienz und Verkauf.
Der erste virtuelle Hotelmitarbeiter
Re:Guest ist genau so eine Software. C.r.i.s., der erste virtuelle Hotelmitarbeiter, der auf Re:Guests KI basiert, integriert sich ins Team, kommuniziert autonom und ist dank seiner kognitiven künstlichen Intelligenz auch zur Zusammenarbeit fähig. Als Chatbot beantwortet er bis zu 99 Prozent der Gästefragen korrekt und ausführlich und gibt proaktiv weitere nützliche Informationen. Als vollwertiger „AI Hotelbot“ verweist er außerdem an menschliche Mitarbeiter und Teams, wenn eine Antwort nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Und das ist erst der Anfang!
www.reguest.io/cris